Erbschaftsimmobilie

Erbschaft einer Immobilie 

Vielleicht haben Sie gerade eine Immobilie geerbt oder erwarten, in absehbarer Zeit ein Erbe, welches Sie bald Ihr Eigentum nennen dürfen. Dann kreisen vermutlich viele Fragen durch Ihren Kopf:

Lohnt es sich, das Haus der Eltern zu sanieren?

Gibt es in der näheren oder entfernteren Verwandtschaft Personen, die einziehen möchten?

Wann ist es sinnvoll, die Immobilie zu sanieren oder zu vermieten und wann ist es besser, sie zu verkaufen?

Wie funktioniert die Zusammenarbeit in der Erbengemeinschaft und wie werden die anstehenden Aufgaben aufgeteilt?

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch zu sämtlichen Fragen und folgenden Möglichkeiten: 

Wertermittlung für Vermögensteilung

Wenn die Erbengemeinschaft aus zwei oder mehreren Personen besteht und die einvernehmliche Entscheidung gefällt wird, dass eine Person die Immobilie übernimmt, dann ist zwangsläufig eine professionelle Wertermittlung zur Vermögensteilung notwendig.

Gerne bewerten wir Ihre Immobilie in einem detaillierten Sach- oder Ertragswertverfahren und beraten Sie zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen.

Vermieten oder verkaufen?

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Ist es sinnvoll eine geerbte Immobilie als Vermögenswert langfristig zu vermieten oder kurzfristig zu verkaufen? Diese Frage kann nur mit Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und dem Sanierungsstau des Objektes beantwortet werden.

Für eine Vermietung spricht, dass Sie regelmäßige Mieteinnahmen erzielen und Ihre Einkommenssituation verbessern. Es gilt jedoch zu analysieren in welchem Zustand sich das Haus oder die Wohnung aktuell befindet und welche Investitionskosten in den nächsten 20 Jahren auf Sie zukommen. So können Ihre Mieteinnahmen durch die Sanierung von Heizung, Dach, Fenstern oder auch der allgemeinen Innenausstattung in den nächsten Jahren schnell aufgebraucht sein und die Immobilie entwickelt sich zu einer Verlustrechnung. Oft ist in vielen Fällen auch die Aufnahme eines Darlehens notwendig.

Gerne analysieren wir mit Ihnen gemeinsam in Ruhe, welche Alternative zu Ihnen passt. Im ersten Schritt erstellen wir eine Marktpreisanalyse für einen möglichen Verkaufspreis, anschließend ermitteln wir die potenziellen Mieteinnahmen mit Berücksichtigung der notwendigen Investitionskosten, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben.

Sprechen Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch an. 

Wertermittlung Ihrer Immobilie

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Erbfolge

An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch

„Haus“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg? Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab. Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.

Erbschaftsteuer

Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig: Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Kontakt
Sandro
Rott
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02241 2505840
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